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20 Jahre Beratung "FRAU & BERUF"



Presseerklärung des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration zur Jubiläumsveranstaltung von FRAU & BERUF Schleswig-Holstein

Familie und Beruf? Für viele Frauen klingt das noch immer nach einer fast unlösbaren Aufgabe. Gleichstellungsminister Emil Schmalfuß würdigte zum 20-jährigen Jubiläum die hervorragende Arbeit der Beratungsstellen "FRAU & BERUF". Gleichwohl machte der Minister deutlich, dass die Forderung nach Gleichberechtigung für Frauen nicht an Aktualität verloren habe.

"Gerade bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Frauen immer noch nicht dort angekommen, wo sie eigentlich stehen sollten", so der Minister für Gleichstellung, Emil Schmalfuß, anlässlich des Jubiläums zu 20 Jahre Beratungsstellen "FRAU & BERUF" in Schleswig-Holstein.

"Eltern junger Freiwilliger erhalten künftig Kindergeld"

Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller Generationen ableisten, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat heute gebilligt. Neben dem Einsatz für den Freiwilligendienst müssen die Kinder allerdings auch die übrigen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllen. So darf ihr Einkommen zum Beispiel die Grenze von 7.680 Euro im Jahr 2009 nicht überschreiten. Damit gelten für den Freiwilligendienst aller Generationen künftig in Bezug auf das Kindergeld dieselben Voraussetzungen wie beispielsweise für das Freiwillige Soziale Jahr.

Die Regelung soll rückwirkend ab 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Der neue Freiwilligendienst aller Generationen ist im Januar unter dem Motto "Engagement schlägt Brücken" gestartet. Das Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Budget von 24,75 Millionen Euro.

Die Vielfalt des Engagements spiegelt sich in der bundesweiten Auswahl der 46 Leuchtturmprojekte wieder: Generationsübergreifende Teams treiben zum Beispiel Sport, bauen eine Medienwerkstatt in Osnabrück auf, führen Kinder- und Jugendliche durch neue Schulmodelle an bürgerschaftliches Engagement in Berlin und Mainz heran. Aber auch Einsätze als Familienpaten oder zur Begleitung in

Kindergeldanspruch nach Schulende

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.

Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
- ein Studium,
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.

Das Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen

Im März dieses Jahres wurde das neue Lotsenportal www.perspektive-wiedereinstieg.de von Bundesministerin Ursula von der Leyen und dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA) Frank-J.Weise gestartet.

Es spricht Frauen an, die nach längerer Familienzeit über einen Wiedereinstieg in den Beruf nachdenken, bereits erste Schritte dahin getan haben, oder schon eingestiegen sind. Es bietet viele Informationen rund um den Wiedereinstieg und leitet zu Beratungsstellen vor Ort.
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