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Hans Böckler Stiftung: Atypische Beschäftigung Schlecht bezahlte Minijobs: Sackgasse für Millionen

Minijob-Beschäftigte werden vielfach systematisch geringer bezahlt als andere Beschäftigte - obwohl das verboten ist. Offenbar nutzen Unternehmen Minijobs gezielt, um Personalkosten zu drücken. Eine Brücke in stabile Beschäftigung bilden sie nur selten.

Demnächst soll die Verdienstgrenze in Minijobs von 400 auf 450 Euro steigen. Darauf hat sich kürzlich die Regierungskoalition verständigt. Zeitgleich geraten die staatlich geförderten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse immer stärker in die Kritik...

Ursprünglich gedacht, um beispielsweise Hausfrauen einen unkomplizierten Nebenjob zu ermöglichen, hat sich die geringfügige Beschäftigung stark ausgebreitet. Und spätestens seit den Arbeitsmarktreformen von 2003 geht es nicht mehr nur um Hinzuverdienste. Im Frühjahr 2011, so die aktuellsten Daten, war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein Minijob - insgesamt rund 7,3 Millionen. Für 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, stellte der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit dar. Minijobbende müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung...

Kürzungen beim Gründungszuschuss treten in Kraft

Wer am 28. Dezember 2011 oder später gründet, muss für den Erhalt des Gründungszuschusses höhere Hürden überwinden als bisher und erhält die Förderung nur in gekürzter Form.

Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, wurde das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die darin enthaltenen Kürzungen beim Gründungszuschuss traten laut BA am Mittwoch, dem 28. Dezember 2011, in Kraft.
Höhere Hürden und weniger Geld

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

- Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss und Umwandlung in eine Ermessensleistung (Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro)
- Kürzung der ersten Phase des Gründungszuschusses (Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von neun auf sechs Monate und Verlängerung der zweiten Phase (300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von sechs auf neun Monate
- Verlängerung des bei Gründung erforderlichen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage
Rückgang bei Gründungen erwartet

Andreas Lutz, Betreiber des Gründerportals gruendungszuschuss.de, prognostiziert: "Wenn die geplanten Einsparungen 1:1 umgesetzt werden, führt dies zu einem Rückgang geförderter Gründungen von etwa 140.000 in diesem Jahr auf rund 90.000 in 2012 und 50.000 ab 2013."

Social-Media-Manager sind besonders bei größeren Unternehmen gefragt

Zehn Prozent aller deutschen Unternehmen haben bereits einen Mitarbeiter eingestellt, der sich gezielt um die Social-Media-Aktivitäten des Hauses kümmert, denn das Social Web wird für die Unternehmen als Kommunikationskanal immer wichtiger

Social-Media-Spezialisten koordinieren, steuern und überwachen die Aktivitäten der Unternehmen in sozialen Online-Medien. Dazu gehören z.B. Online-Netzwerke wie Facebook oder Xing, Informationsdienste wie Twitter oder Blogs und Video- und Foto-Communitys wie Youtube oder Flickr.
Vor allem die großen Unternehmen stellen die Spezialisten ein. Unter den Kleinunternehmen haben einer Umfrage von Bitkom zufolge erst vier Prozent einen Social Media Experten im Hause.

Das muss ein Social Media Manager mitbringen

Da das Berufsbild noch neu ist, gibt es nach Bitkom keine klaren Vorgaben für die Ausbildung dieses Berufes. In der Regel haben Social-Media-Manager aber ein Studium abgeschlossen, zum Beispiel das der Kommunikations-, Sozial- oder Sprachwissenschaften oder das der BWL mit Marketing- oder PR-Know-how.

Bewerber sollten sich in den sozialen Online-Medien auskennen und diese selbst nutzen.

Wichtig ist ebenfalls ein ausgeprägtes technisches Verständnis, denn sie müssen über die aktuellen technischen Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien gut informiert sein.

Die wichtigsten Förderprogramme für Gründer

1. Gründungszuschuss
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert Bezieher von Arbeitslosengeld I, die durch Aufnahme der selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei.

Mindestlöhne vernichten keine Arbeitsplätze

Ein Mindestlohn führt zwangsläufig zu Beschäftigungsverlusten, so die Meinung vieler Arbeitgeberverbände. Das stimmt nicht, belegt eine US-Studie.
Der Zusammenhang zwischen Mindestlöhnen und Beschäftigungsentwicklung sei längst nicht so klar, schreibt das Handelsblatt – und berichtet über eine Untersuchung des Arbeitsmarkt-Forschungszentrums der US-Eliteuniversität Berkeley, nach der höhere Mindestlöhne in den letzten 16 Jahren keine Arbeitsplätze vernichtet haben.

Keine negativen Beschäftigungseffekte entdeckt
Das Fazit der Studien-Autoren: "Wir finden keine negativen Beschäftigungseffekte." Die Forscher stellten demnach fest: Höhere Mindestlöhne haben die politisch gewünschten Folgen – die Arbeitgeber kamen nicht um höhere Löhne herum.

Jedoch hätten die Arbeitgeber auf die höheren Lohnkosten nicht mit Entlassungen reagiert, was sich im Fachjargon so lese: "Unsere Schätzergebnisse für die lokalen Beschäftigungseffekte sind nicht unterscheidbar von null."

Andere Arbeitsmarktfaktoren würden die Effekte des Mindestlohns auf die Beschäftigungsentwicklung der untersuchten Regionen überstrahlen.

Länger und genauer hingeschaut
Die Studie sei ein Meilenstein, so renommierte Arbeitsmarktforscher: Niemand zuvor habe die Wirkung von Mindestlöhnen so detailliert und gründlich untersucht wie das dreiköpfige Forscherteam aus Berkeley.

Frauen sorgen fürs Geld - und die Familie

Frauen sorgen fürs Geld - und die Familie
In Ost- wie Westdeutschland übernehmen immer mehr Frauen die finanzielle Verantwortung für die Familie. Ein Rollentausch der Geschlechter ist damit in der Regel nicht verbunden.

Elevator Pitch

Das Unternehmen in 30 Sekunden vorstellen
Unternehmer sollten ihr Produkt oder ihre Dienstleistung in einer halben Minute darstellen können ("Elevator Pitch"). Das ist schwerer als gedacht - lässt sich aber lernen.
Der so genannte "Elevator Pitch" falle besonders Gründern schwer, schreibt das Portal www.mein-geschaeftserfolg.de vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft.
Mit dem Elevator Pitch sei das Verkaufsgespräch im Aufzug gemeint: Innerhalb einer halben Minute sollten Unternehmer und Gründer ihre Dienstleistung oder ihr Produkt präzise vorstellen können – in der Zeitspanne zwischen dem Ein- und Aussteigen.

Das Ziel: Der Geschäftspartner möchte mehr über das Business erfahren und man tauscht Visitenkarten aus.

Fünf Tipps für den Elevator Pitch
Mein-geschaeftserfolg.de gibt dazu folgende Tipps:

1. Legen Sie sich einige Sätze für Ihre Selbstvorstellung bereit. Bringen Sie Ihre Geschäftsidee in 30 Sekunden auf den Punkt. Jeder muss sofort nachvollziehen können, was Ihr Geschäft sein wird und wo Ihre konkreten Interessen liegen.

2. Ein guter Elevator Pitch verwendet ein Bild, eine Geschichte, ein Beispiel, eine interessante Frage oder eine erstaunliche Information.

"Eltern junger Freiwilliger erhalten künftig Kindergeld"

Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller Generationen ableisten, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat heute gebilligt. Neben dem Einsatz für den Freiwilligendienst müssen die Kinder allerdings auch die übrigen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllen. So darf ihr Einkommen zum Beispiel die Grenze von 7.680 Euro im Jahr 2009 nicht überschreiten. Damit gelten für den Freiwilligendienst aller Generationen künftig in Bezug auf das Kindergeld dieselben Voraussetzungen wie beispielsweise für das Freiwillige Soziale Jahr.

Die Regelung soll rückwirkend ab 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Der neue Freiwilligendienst aller Generationen ist im Januar unter dem Motto "Engagement schlägt Brücken" gestartet. Das Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Budget von 24,75 Millionen Euro.

Die Vielfalt des Engagements spiegelt sich in der bundesweiten Auswahl der 46 Leuchtturmprojekte wieder: Generationsübergreifende Teams treiben zum Beispiel Sport, bauen eine Medienwerkstatt in Osnabrück auf, führen Kinder- und Jugendliche durch neue Schulmodelle an bürgerschaftliches Engagement in Berlin und Mainz heran. Aber auch Einsätze als Familienpaten oder zur Begleitung in

Kindergeldanspruch nach Schulende

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.

Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
- ein Studium,
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.

Das Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen

Im März dieses Jahres wurde das neue Lotsenportal www.perspektive-wiedereinstieg.de von Bundesministerin Ursula von der Leyen und dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA) Frank-J.Weise gestartet.

Es spricht Frauen an, die nach längerer Familienzeit über einen Wiedereinstieg in den Beruf nachdenken, bereits erste Schritte dahin getan haben, oder schon eingestiegen sind. Es bietet viele Informationen rund um den Wiedereinstieg und leitet zu Beratungsstellen vor Ort.
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