Wer am 28. Dezember 2011 oder später gründet, muss für den Erhalt des Gründungszuschusses höhere Hürden überwinden als bisher und erhält die Förderung nur in gekürzter Form.
Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, wurde das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die darin enthaltenen Kürzungen beim Gründungszuschuss traten laut BA am Mittwoch, dem 28. Dezember 2011, in Kraft.
Höhere Hürden und weniger Geld
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss und Umwandlung in eine Ermessensleistung (Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro)
- Kürzung der ersten Phase des Gründungszuschusses (Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von neun auf sechs Monate und Verlängerung der zweiten Phase (300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von sechs auf neun Monate
- Verlängerung des bei Gründung erforderlichen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage
Rückgang bei Gründungen erwartet
Andreas Lutz, Betreiber des Gründerportals gruendungszuschuss.de, prognostiziert: "Wenn die geplanten Einsparungen 1:1 umgesetzt werden, führt dies zu einem Rückgang geförderter Gründungen von etwa 140.000 in diesem Jahr auf rund 90.000 in 2012 und 50.000 ab 2013."
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen beim Gründungszuschuss finden Sie unter dieser Meldung.
Quelle: http://www.mittelstanddirekt.de/home/gruendung_und_nachfolge/nachrichten...
