Minijob-Beschäftigte werden vielfach systematisch geringer bezahlt als andere Beschäftigte - obwohl das verboten ist. Offenbar nutzen Unternehmen Minijobs gezielt, um Personalkosten zu drücken. Eine Brücke in stabile Beschäftigung bilden sie nur selten.
Demnächst soll die Verdienstgrenze in Minijobs von 400 auf 450 Euro steigen. Darauf hat sich kürzlich die Regierungskoalition verständigt. Zeitgleich geraten die staatlich geförderten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse immer stärker in die Kritik...
Ursprünglich gedacht, um beispielsweise Hausfrauen einen unkomplizierten Nebenjob zu ermöglichen, hat sich die geringfügige Beschäftigung stark ausgebreitet. Und spätestens seit den Arbeitsmarktreformen von 2003 geht es nicht mehr nur um Hinzuverdienste. Im Frühjahr 2011, so die aktuellsten Daten, war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein Minijob - insgesamt rund 7,3 Millionen. Für 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, stellte der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit dar. Minijobbende müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung...
Minijobs als "Niedriglohnfalle". Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet Lohnabschläge aufgrund kürzerer Arbeitszeiten. Auch Minijob-Beschäftigte haben also Anspruch auf die gleichen Bruttostundenlöhne wie in einer vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. In der Praxis verdienen sie aber brutto weitaus weniger, belegen Böckler-Forscherin Voss und Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Qualifikation mit Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP).2009 arbeiteten rund 88 Prozent der Menschen, für die der Minijob die Hauptbeschäftigung bildet, für einen Niedriglohn. Das heißt, für brutto weniger als 9,76 Euro in Westdeutschland oder weniger als 7,03 Euro in Ostdeutschland. Geringfügig Beschäftigte waren mehr als viermal so häufig von Niedriglöhnen betroffen wie der Durchschnitt aller Arbeitnehmer. Rund 58 Prozent der 1,2 Millionen Beschäftigten, die in Deutschland weniger als 5 Euro pro Stunde verdienen, arbeiten im Minijob...
Mit objektiven Kriterien wie beispielsweise Unterschieden bei der Qualifikation lasse sich der große Lohnrückstand nicht erklären, betonen Voss und Weinkopf. Sie schließen daraus, dass Arbeitgeber den Steuer- und Abgabenvorteil der Minijobs zu ihren Gunsten ausnutzen. Mit einer Beispielrechnung demonstrieren die Forscherinnen, wie das geschieht: Eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhält einen Bruttolohn von 13,50 Euro pro Stunde. Ist sie verheiratet, kinderlos und in der Lohnsteuerklasse V, verdient sie netto rund 7 Euro. Nach dem Gesetz müsste eine Minijobberin bei gleicher Tätigkeit brutto ebenfalls 13,50 Euro bekommen - und auch netto erhalten. Tatsächlich dürften viele Arbeitgeber den Minijob stattdessen nach der Maxime "netto gleich brutto" bezahlen, im Beispielfall also mit 7 Euro. Auch wenn darauf 30 Prozent Pauschalabgaben für den Arbeitgeber fällig werden, wäre es so für ihn dennoch lukrativ, sozialversicherungspflichtige durch geringfügige Beschäftigung zu ersetzen. Weinkopf und Voss verweisen auf diverse Fallstudien aus dem Einzelhandel, dem Gast- und dem Reinigungsgewerbe sowie der Gesundheits- und Sozialbranche. Sie dokumentieren, dass selbst große Unternehmen mit gesetzeswidrigen Lohnabschlägen für geringfügig Beschäftigte operieren.
Den kompletten Bericht finden Sie hier: http://boeckler.de/38664_38680.htm
