Seit der Gesundheitsreform dürfen Privatversicherte nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn sie Hartz IV beantragen – und müssen dann 165 Euro monatlich selbst zahlen.
Davon gehe die Bundesregierung aus, berichtet das Magazin Wirtschaftswoche. Betroffen seien 2010 rund 32.000 privat Krankenversicherte, die Hartz IV beantragen müssen.
Rückkehr in gesetzliche Kasse nicht möglich
Grund für den hohen Eigenbeitrag von Privatversicherten sei das geltende Recht: Die Jobcenter dürften nur einen Teil der Versicherungsbeiträge für die privaten Kassen übernehmen.
Das Problem sei aber erst mit der letzten Gesundheitsreform entstanden: Seit 2009 dürften Privatversicherte nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn sie in Hartz IV rutschen. Sie müssten stattdessen in den Basistarif wechseln.
Jobcenter zahlt nur Zuschuss
Dort zahlen sie laut Wirtschaftswoche den halben Beitrag, derzeit 291 Euro im Monat. Allerdings gewähren die Jobcenter nur einen Zuschuss von 126 Euro – so hoch sei der Beitrag für Arbeitslose in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die Differenz von 165 Euro müssten die privatversicherten Bedürftigen selbst aufkommen. Zahlen sie nicht, müsse die Kasse zwar die Kosten für Behandlungen übernehmen, stelle die Schulden aber später in Rechnung.
Gespräch soll Problem lösen
Der Wirtschaftswoche zufolge wollen Gesundheitsminister Philipp Rösler und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen das Thema in einem baldigen Gespräch klären.
Quelle: http://www.mittelstanddirekt.de/c181/m187/um223/d6106/default.html
